27. September 2018, Aachen -- Tagung "Sakralarchitektur und Tourismus"
Der Aachener Dom ist in diesem Jahr eines der bedeutenden Zentren nicht nur des zweiten europäischen Jahres der Denkmalpflege, sondern auch des UNESCO Welterbes. Während man 1975 das erste Jahr der europäischen Denkmalpflege feierte, ernannte die UNESCO 1978 in Washington den Aachener Dom als erstes deutsches Denkmal zum Welterbe.Aus diesem Anlass feiern wir vom 23. bis 30. September das vierzigjährige Welterbe-Jubiläum.
Unter dem Titel ‚Sakralarchitektur und Tourismus‘ findet am 27. September eine Tagung statt, zu der die Öffentlichkeit herzlich eingeladen ist.
Der Aachener Dom ist in diesem Jahr eines der bedeutenden Zentren nicht nur des zweiten europäischen Jahres der Denkmalpflege, sondern auch des UNESCO Welterbes. Während man 1975 das erste Jahr der europäischen Denkmalpflege feierte, ernannte die UNESCO 1978 in Washington den Aachener Dom als erstes deutsches Denkmal zum Welterbe.
Aus diesem Anlass feiern wir vom 23. bis 30. September das vierzigjährige Welterbe-Jubiläum.
Unter dem Titel ‚Sakralarchitektur und Tourismus‘ findet am 27. September eine Tagung statt, zu der die Öffentlichkeit herzlich eingeladen ist.
Anlass für diese Tagung ist die Feststellung, dass sich das UNESCO-Welterbe mit mehr als 1000 Listungen zu einem weltweiten Tourismusmagneten entwickelt hat. So zählt etwa der Aachener Dom mittlerweile mehr als 1,5 Millionen Besucher pro Jahr, der Kölner Dom sogar mehr als fünf Millionen!
Innerhalb des kulturellen Welterbes befinden sich mehr als 250 Sakralbauten verschiedener Religionen, davon alleine mehr als zehn in Deutschland. Mit der enormen Zunahme des Welttourismus werden die Betenden in ihren Sakralbauten mehr und mehr durch den profanen Touristen gestört. Oft sind diese Touristen nicht mit den jeweiligen Verhaltensweisen in den Sakralbauten vertraut. So ist in katholischen Kirchen für männliche Besucher keine Kopfbedeckung erlaubt, in Moscheen und Synagogen dagegen muss man den Kopf bedecken. In Hindutempeln und buddhistischen Heiligtümern, aber auch in Moscheen zieht man sich die Schuhe aus, was in christlichen Kirchen und Synagogen nicht üblich ist. Für alle gilt eine gewisse Kleiderregel und der Respekt vor Tabubereichen, wie etwa dem Altarraum der meisten christlichen Kirchen.
Die Respektierung dieser immateriellen Werte des Sakralen wird in der Regel für eine Aufnahme in die Welterbeliste nicht verlangt. Das materielle kulturelle Welterbe ist primär von seinem ‚außergewöhnlichen universellen Wert‘ und von ‚Echtheit‘ und ‚Unversehrtheit‘ geprägt.
Im Jahr 2017 hat der ‘Internationale Rat für Denkmalpflege’ (ICOMOS) eine Arbeitsgemeinschaft (PRERICO) ins Leben gerufen, die sich mit der Frage nach dem Sakralen befasst.
Das Programm der eintägigen Veranstaltung finden Sie hier.
(Foto: U. Aranas, Wikipedia)